Kosten & Kostenerstattung
Bitte lesen Sie diesen Abschnitt KOMPLETT UND AUFMERKSAM durch. Dies dient IHREM Interesse.
Unsere Spezialisten sind europäische Superspezialisten, die besonders einzigartige, hochwertige und erfolgsversprechende Eingriffe durchführen. Dies mit einer exorbitanten Erfahrung.
Weder die Art der Superspezialisierung noch die Art der Eingriffe (zudem mit besonders hochwertigem Material, herausragendem Hygienestandard und Personalschlüssel) sind bislang Bestandteil der deutschen Gesundheitssysteme.
Unsere Leistungen MÜSSEN deshalb als Selbstzahlerleistungen (also als Kostenerstattungssystem) abgerechnet werden, es gibt keine andere rechtliche Möglichkeit.
„Selbstzahlerleistung“ heißt übrigens nicht, dass etwas teurer ist, sondern es heißt nur, dass die Abrechnung aufgrund gesetzlicher Vorschriften anderen Formalien folgen muss. Vereinfacht: wenn zum Beispiel Ärzte zur Durchführung einer Operation ein hochwertigeres Material verwenden und auf bestimmte Hygienevorschriften bestehen, welche so im Fallpauschalenkatalog für diese Erkrankung nicht definiert sind, fällt diese Operation automatisch formal aus dem Katalog und muss als Selbstzahlerleistung (man könnte auch sagen „individuelle Leistung“) formal abgerechnet werden.
Dies bedeutet automatisch, dass der Patient – im Gegensatz zur aus Ziffern und Buchstaben bestehenden Fallpauschale – den Komplettpreis einer Behandlung mitgeteilt bekommt. Auch der Privatpatient, der sonst lediglich einen Bruchteil seiner Rechnung sieht, nämlich nur die Chefarzt Rechnung. Und selbst diese ist ja gar nicht die vollständige Bezahlung des Chefarztes, sondern nur eine zusätzliche Abrechnung, die er zusätzlich zu seinem normalen Chefarztgehalt abrechnen darf.
Bei einer Selbstzahlerleistung werden die wahren Kosten einer Behandlung für Patienten erstmals sichtbar. Das bedeutet wie gesagt nicht, dass sie teurer sind. Das bedeutet lediglich, dass der Patient erstmalig sieht – auch der Privatpatient -, warum ein westliches Gesundheitssystem teuer ist.
Die Kosten einer operativen Behandlung im Selbstzahlermodus ergeben sich zum allergrößten Teil aus der Sicherheit und der dem Patienten zur Verfügung gestellten Qualität, in allen zu berücksichtigenden Facetten.
Der „Nachteil“ einer Selbstzahlerleistung ist, dass aus den oben genannten formalen Gründen auch die Kostenerstattung anderen Formalien folgen muss. Konkret: Der Patient (egal ob gesetzlich oder privat) muss den Betrag zunächst vollständig bezahlen, bevor er bei seiner Krankenversicherung einen Antrag auf Kostenerstattung stellen kann. Andersherum geht es leider nicht, denn das Wort „Erstattung“ definiert die dahinter stehende Formalie schon vom Wortsinn her: es kann erst dann Etwas erstattet werden wenn Etwas angefallen ist.
Wir sind allerdings fest der Meinung, dass es für unsere Patienten von viel grösserer Bedeutung ist, dass ihr Penis hochwertig und mit größtmöglicher Sicherheit operiert wird, als denn den einschränkenden Fallpauschalen-Katalog-Formalien zu folgen.
Wenn Sie die Kosten nicht tragen können, gibt es die Möglichkeit der Finanzierung (siehe unten)
Wir lassen Sie bei der Kostenerstattung natürlich nicht alleine! Wir wollen Ihnen nicht nur die optimale Therapie ihrer Erkrankung bieten, sondern auch dafür sorgen, dass Sie sich diese Behandlung auch leisten können.
Sowohl die gesetzlichen als auch die privaten (!) Kassen sind mit der Abwicklung derart hochqualitativer Behandlungen ungeübt. Es macht deshalb wenig Sinn, wenn Sie sich vorab bei ihrer Kasse erkundigen (ausser Privatpatienten, aber NUR mit einem speziellen Formular, welches Sie bei uns bekommen).
Ihre Kasse/Versicherung wird Ihnen sagen, dass Sie sich nicht von europäischen Spezialisten behandeln lassen dürfen. Das ist natürlich Unsinn.
Beispiele von gewonnenen Gerichtprozessen:
Az: 20 U 183/16 gegen die AXA Versicherung
Die AXA Versicherung verweigerte einem Patienten die Kostenerstattung ! Und weil die Argumente der Krankenkasse sehr glaubhaft und wie durch Gesetz festgelegt klangen, glaubte der Patient – wie leider viele Patienten – der Krankenversicherung und bezahlte den Eingriff aus eigener Tasche.
Wir halfen ihm mit unserer umfangreichen Sachkompetenz bei der Durchsetzung, schon aus eigenem Interesse, denn schliesslich lag der Fehler angeblich „natürlich“ voll bei uns.
Herausgekommen ist – selbstverständlich – eine vollständige Kostenerstattung nebst Erstattung der Anwalt- und Gerichtskosten, zu die das Oberlandesgericht Köln die AXA Versicherung mit Urteil verdonnert hat.
Az: 4334 O 72/16 gegen die Signal Iduna
Die Signal Iduna behauptete dreist, unser griechischer Chefarzt der Urologie hätte keine Erlaubnis als Arzt zu arbeiten und der Patient dürfte sich deshalb nicht behandeln lassen. Diese Behauptung war natürlich gelogen und die Signal Iduna wurde in einem gerichtlichen Eilverfahren verurteilt. Wenn sie diese Behauptung nochmal aufstellt, droht ein Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000,- oder sogar Gefängnis bis zu 6 Monaten.
Az: 23 O 383/15 gegen die AXA Versicherung
Ein Privatpatient mit eingeschränktem Vertrag, der bei Behandlung in Deutschland fast Nichts erstattet bekommen hätte, lies sich von uns in Spanien operieren, um die Versicherung mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. Die AXA Versicherung weigerte sich dann, ihm die Kosten in Spanien zu erstatten, er hätte sich dort angeblich nicht behandeln lassen dürfen. Das Gericht belehrte sie im Rahmen dieses Zivilverfahrens eines Besseren und die AXA musste dem Patienten die Operation erstatten.
Az: 5 O 578/17 gegen die DEBEKA Versicherung
Die DEBEKA Versicherung behauptete – das ist der übliche Versuch der Krankenkassen (siehe Urteil gegen die Signal Iduna oben) – ebenfalls dreist, unser Chefarzt der Urologie hätte keine Zulassung um in Deutschland zu arbeiten und der Patient dürfe sich deshalb nicht behandeln lassen. Die Formulierung dieser Behauptung gegenüber dem Patient war besonders dreist, da die Debeka es so aussehen ließ, als sei dies eine – quasi behördlich festgestellte – Tatsache. Diese Behauptung war natürlich gelogen und die DEBEKA wurde in einem gerichtlichen Eilverfahren verurteilt. Wenn sie diese Behauptung nochmal aufstellt, droht ein Ordnungsgeld bis zu EUR 250.000,- oder sogar Gefängnis bis zu 6 Monaten.
Gesamtkosten in unserem Zentrum in Deutschland
Im Preis inbegriffen sind (es kommen KEINE weiteren Kostenpunkte mehr hinzu!):
Operatives Team
- 100% Chefarztbehandlung
- Ärztliche Chef-Assistenten
- hochspezialisiertes Personal
- spezialgereinigter Operationssaal
- Material + Medikamente
- Klinikleistungen
Anaesthesie Team
- Leitender Anaesthesist
- schonende ITN
- Anaesthesiepfleger
- Material + Medikamente
- Klinikleistungen
Krankenpflege
- Pflegepersonal in 2 Stufen
- doppelte Personal-Besetzung
- UGRS Spezial-Personal
- Klinikleistungen
Sonstiges + Service
- Material + Medikamente für die Anschlussbehandlung
- Patientenschulung Nachsorge
- sonst. Serviceleistungen
Gesamtkosten ca.: EUR 13.400,- bis ca. EUR 22.500,-; je nach Schwere des Falls
(Bar-Zahlung weiterhin möglich)
Gesamtkosten in unserem Zentrum in Palma de Mallorca, Spanien (deutschsprachig)
Im Preis inbegriffen sind (es kommen KEINE weiteren Kostenpunkte mehr hinzu!):
Operatives Team
- 100% Chefarztbehandlung
- Ärztliche Chef-Assistenten
- hochspezialisiertes Personal
- spezialgereinigter Operationssaal
- Material + Medikamente
- Klinikleistungen
Anaesthesie Team
- Leitender Anaesthesist
- schonende ITN
- Anaesthesiepfleger
- Material + Medikamente
- Klinikleistungen
Krankenpflege
- Pflegepersonal in 2 Stufen
- doppelte Personal-Besetzung
- UGRS Spezial-Personal
- Klinikleistungen
Sonstiges + Service
- Material + Medikamente für die Anschlussbehandlung
- Patientenschulung Nachsorge
- sonst. Serviceleistungen
Gesamtkosten ca.: EUR 13.000,- bis ca. EUR 18.500,-; je nach Schwere des Falls.
Die Preisdifferenz im oberen Bereich kommt durch besondere System- und Kostenstrukturen in Spanien zustande. Die Qualität der medizinischen Leistung ist identisch. Unsere Sekretariatsmitarbeiter sind Ihnen gerne bei der Planung Ihrer Reise und Ihres Aufenthaltes kostenfrei behilflich.
Besonders für Privatpatienten ist eine Behandlung in unserem Zentrum in Spanien interessant, denn hier wird – es MUSS sogar aufgrund der europäischen Rechtslage – rund 90% der Kosten von der Krankenversicherung erstattet, AUCH DANN wenn diese bei Behandlung in Deutschland fast Nichts erstattet hätte! Unser Sekretariat informiert Sie gerne.
Finanzierung
Um Ihnen den finanziellen Aufwand dieser Zwischenfinanzierung so leicht wie möglich zu gestalten, hat der Leiter unseres Sekretariats, Herr Krieghoff, nach kostengünstigen Finanzierungen und einfachen Vergleichsmöglichkeiten gesucht. Er empfiehlt Ihnen nachfolgende Seite zum Thema Finanzierungen: http://www.smava.de
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